Hier können Sie Ihre Meldung erstellen
Was ist Whistleblowing?
Whistleblowing kommt aus dem Englischen und bedeutet, „aufdecken“, „auf etwas aufmerksam machen“. Ein/e Whistleblower/in ist demzufolge eine Person, ein/e Hinweisgeber/in, die Missstände innerhalb der Organisation aufdeckt und an eine eigens dafür eingerichtete Stelle meldet. Mittels eines elektronischen Briefkastens können Hinweisgeber:innen Hinweise, Verstöße oder vertrauliche Informationen an die Meldestelle kommunizieren.
Vertraulichkeitsgebot/Identitätsschutz
Es wird sichergestellt, dass die Identität der meldenden Person und derjenigen die in der Meldung erwähnt werden, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber den befugten Mitarbeitenden, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zu Meldungen zuständig sind, offengelegt wird. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der meldenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden könnte.
Dokumentationspflicht
Alle Meldungen werden im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert. Die Meldungen werden nicht länger aufbewahrt, als dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Persönliche Meldungen werden durch ein genaues und vollständiges Protokoll festgehalten. Die Niederschrift ist sodann von der meldenden Person zu überprüfen ggf. zu korrigieren und zu unterschreiben, sofern keine anonyme Meldung erfolgt.
Repressalienverbot
Die Meldestelle schützt die meldende Person vor direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen im beruflichen Kontext, die durch eine interne Meldung ausgelöst werden und durch die der meldenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann.
Wie kann ich einen (anonymen) Hinweis geben?
Die Meldung kann direkt über die Homepage, in dem oben zur Verfügung gestellten Formular, per Mail unter whistleblower@held-tech.de oder persönlich bei der Meldestelle erfolgen. Das Preisgeben der eigenen Identität ist nicht erforderlich. Sollten Sie eine Rückmeldung wünschen, geben Sie bitte eine E-Mail Adresse an.
Was passiert mit dem Hinweis?
- Nach Meldungseingang erfolgt innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung, sofern die Meldung nicht anonym abgegeben wurde.
- Anschließend erfolgt die Durchführung einer Einzelfallprüfung.
- Innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens erfolgt eine Rückmeldung an die meldende Person.
- Gegebenenfalls werden angemessene Folgemaßnahmen ergriffen.
- Mit dem Abschluss des Verfahrens erfolgt die Datenlöschung, sofern keine besonderen Aufbewahrungspflichten bestehen.